Auch hinsichtlich der angegebenen HWS- und LWS-Beschwerden seien keine objektivierbaren Einschränkungen ausgewiesen. Betreffend die im Juni 2023 durchgeführte "HNO –OP" sei – bei unkompliziertem Heilverlauf – von einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Eine fachärztlich psychiatrische Behandlung sei ebenso wenig ausgewiesen wie -4-