Ab Januar 2023 sei es zu einer sukzessiven Verbesserung der Schultergelenksbeweglichkeit gekommen, wobei anlässlich der letzten Konsultation eine uneingeschränkte Beweglichkeit, allerdings mit ausgeprägter Schmerzangabe, vorhanden gewesen sei. Aus medizinischer Sicht seien keine objektivierbaren Befunde hinsichtlich organischer Beeinträchtigung bei fachorthopädisch gutem Verlauf und deutlicher Verbesserung der Schultergelenksbeweglichkeit ausgewiesen. Auch hinsichtlich der angegebenen HWS- und LWS-Beschwerden seien keine objektivierbaren Einschränkungen ausgewiesen.