Der weitere Verlauf habe sich uneinheitlich gestaltet, die Beschwerdeführerin sei durch die Behandlerin nur in sehr langen Intervallen gesehen worden, wobei zeitweise eine intraartikuläre Steroidinfiltration durch einen anderen Kollegen stattgefunden habe. Ab Januar 2023 sei es zu einer sukzessiven Verbesserung der Schultergelenksbeweglichkeit gekommen, wobei anlässlich der letzten Konsultation eine uneingeschränkte Beweglichkeit, allerdings mit ausgeprägter Schmerzangabe, vorhanden gewesen sei.