9.3. Dr. med. D._____ bezifferte die Integritätseinbusse in seiner Stellungnahme vom 14. Juni 2022 gestützt auf die Suva-Tabelle 2 (Integritätsschäden bei Funktionsstörungen an den unteren Extremitäten) auf 15 % (VB M46 S. 6). Dr. med. E._____ führte hierzu am 12. Juni 2023 sodann aus, die aktuell geringfügigen Beschwerden mit Einschränkungen der Dorsalextension seien vergleichbar mit einer mässigen Sprunggelenksarthrose, die gemäss Suva-Tabelle 5 mit 10 % beurteilt werde. Im Falle einer Zunahme wäre hier eine arthrodetische Versorgung des Sprunggelenkes notwendig.