Urteil des Bundesgerichts 8C_799/2021 vom 3. März 2022 E. 4.3.3). Auch die von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Sprachschwierigkeiten rechtfertigen keinen Tabellenlohnabzug, da Hilfsarbeitertätigkeiten keine guten Kenntnisse der deutschen Sprache erfordern (vgl. Urteile des Bundesgerichts 8C_112/2020 vom 13. Mai 2020 E. 7.3; 9C_266/2017 vom 29. Mai 2018 E. 3.4.4). Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin ist schliesslich kein Pauschalabzug vom Tabellenlohn von 10 %, wie er in dem seit 1. Januar 2024 in Kraft stehenden Art. 26 bis Abs. 3 IVV vorgesehen ist, möglich. Diese Bestimmung betrifft lediglich die Invalidenversicherung.