qualitativen Einschränkungen nicht zusätzlich lohnrelevant auswirken (Urteil des Bundesgerichts 8C_410/2023 vom 5. Dezember 2023 E. 5.4.3.2 mit Hinweisen). Ebenfalls nicht abzugsrelevant ist das vorgerückte Alter der Beschwerdeführerin, denn insbesondere im Bereich der Hilfsarbeiten wirkt sich ein fortgeschrittenes Alter auf dem hypothetisch ausgeglichenen Arbeitsmarkt praxisgemäss nicht zwingend lohnsenkend aus. Gerade Hilfsarbeiten werden auf dem massgebenden ausgeglichenen Stellenmarkt altersunabhängig nachgefragt (BGE 146 V 16 E. 7.2.1 S. 26; Urteil des Bundesgerichts 8C_799/2021 vom 3. März 2022 E. 4.3.3).