gerichts 8C_496/2023 vom 22. Februar 2024 E. 5.2 mit Hinweisen). Dr. med. E._____ führte ferner auch aus, die eingeschränkte Dorsalextension könne durch eine Fortführung orthopädischer oder konservativer Behandlung nicht verbessert werden (VB M53 S. 8). Einem spätestens per 30. November 2022 eingetretenen Endzustand stehen auch die Einschätzungen der SMAB-Gutachter nicht entgegen, verneinten diese in ihrem Gutachten vom 14. November 2022 doch die Frage, ob die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin mit medizinischen Massnahmen noch relevant verbessern werden könne (VB M52 S. 36).