"Aus den vorliegenden Gutachten" gehe dies nicht hervor. Vielmehr seien die Bewegungsausmasse des Sprunggelenkes nur geringfügig eingeschränkt und die Wirbelsäule, wie auch die Knie- und Hüftgelenke würden unauffällige Bewegungsausmasse zeigen. Darüber hinaus könne nach einer Sprunggelenksluxationsfraktur keine richtunggebende Verschlimmerung des an den Unfallfolgen nicht mitbeteiligten (rechten) Knies, der LWS oder der HWS anerkannt werden (VB M53 S. 8). Dr. med. E._____ wies in seiner Stellungnahme vom 12. Juni 2023 des Weiteren auf vorbestehende Beeinträchtigungen hin. So seien eine Meniskopathie im rechten Kniegelenk, eine Diskushernie über der HWS mit konsekutiver Zerviko-