In Anbetracht des nahezu ungestörten Bewegungsausmasses und der symmetrischen Beinlänge mit geringer Valgusdeformität könne keine sekundäre Komplikation für eventuelle Knie- oder Rückenbeschwerden erkannt werden (VB M53 S. 7). Für eine Überbelastung mit Sekundärkomplikation der nachfolgenden Gelenke bedürfe es einer signifikanten Störung der Symmetrie der unteren Extremitäten, beispielsweise durch eine Verkürzung des Beines oder eine vollkommen aufgehobene Sprunggelenksbeweglichkeit. "Aus den vorliegenden Gutachten" gehe dies nicht hervor.