Die Beschwerdeführerin macht weiter eine starke Einschränkung der Dorsalextension geltend. Im Bericht des Spitals R._____ vom 12. August 2022, auf welchen die Beschwerdeführerin verweist (vgl. Beschwerde S. 16), findet sich die Angabe, es bestehe im Liegen eine Dorsalextension im rechten oberen Sprunggelenk von "0 bis 5° bei Kniestreckung, bei 90° Kniebeugung 5°" (VB M49 S. 2). Dr. med. E._____ führte dazu aus, in der Praxis finde sich bei der Normalbevölkerung bereits aufgrund der weit verbreiteten Wadenverkürzung eine praktische Dorsalextension von 10- 15 Grad bei gestrecktem Knie. Eine Dorsalextension von 5 Grad sei entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführerin nicht eine erhebliche,