4.3. Nachdem die Beschwerdeführerin gegen die Verfügung vom 8. August 2023 Einsprache erhoben hatte, nahm Dr. med. E._____ am 22. Juni 2024 erneut Stellung und hielt auch unter Berücksichtigung der Einwände der Beschwerdeführerin an seinem Bericht vom 12. Juni 2023 fest (VB M56).