Eine solche Tätigkeit könne in vollem zeitlichem Umfang ohne leistungsmässige Einschränkungen ausgeübt werden. Betreffend Endzustand legte er im Weiteren dar, im November 2021 sei die Sprunggelenksarthroskopie und Teilmaterialentfernung erfolgt. Im Anschluss habe eine sechswöchige Arbeitsunfähigkeit vor- -6- gelegen. Ab Januar 2022 habe wieder zumindest eine Teilarbeitsfähigkeit bestanden. Bei noch weiterer lokal angewandter Physiotherapie sei der Endzustand spätestens "per Sprechstundenbericht vom 17. Juni 2022 eingetreten", ab diesem Zeitpunkt sei über keine Besserung mehr berichtet worden (VB M53 S. 5 ff.).