Eine Anpassung der Tätigkeit mit Reduktion, bzw. Vermeidung von im Stehen zu verrichtenden Aufgaben und körperlich belastender Arbeit sei ereigniskausal erforderlich. Eine lange zeitliche sowie kraftausübende Belastung des Sprunggelenkes müsse grundsätzlich ausgeschlossen werden. Eine gelegentliche Belastung im Stehen sollte nicht länger als 10 Minuten kontinuierlich betragen und "den repetitiven Charakter vermeiden". Eine angepasste Tätigkeit vorwiegend im Sitzen biete sich an.