Am 5. Januar 2023 zog die Beschwerdegegnerin die Verfügung vom 17. Juni 2022 zurück. Im Rahmen der weiteren Abklärungen zog die Beschwerdegegnerin die Akten der IV-Stelle des Kantons Q._____ bei, welche die Beschwerdeführerin polydisziplinär (orthopädisch/psychiatrisch/internistisch) durch die SMAB AG, Bern, hatte begutachten lassen (Gutachten vom 14. November 2022). Mit Verfügung vom 8. August 2023 stellte die Beschwerdegegnerin die vorübergehenden Leistungen sodann per 30. November 2022 ein. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 28. August 2024 ab.