1. Die 1969 geborene Beschwerdeführerin war bei der C._____ AG als Textilmitarbeiterin angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin gegen Unfallfolgen versichert. Am 24. Februar 2021 meldete sie der Beschwerdegegnerin, sie sei am 23. Februar 2021 bei der Arbeit vom 1. Stock eine Treppe runtergegangen, wobei sie mit dem Fuss umgeknickt sei, wobei sie sich eine bimalleoläre OSG-Fraktur mit Beteiligung des Volkmann'schen Dreieckes rechts zuzog. Die Beschwerdegegnerin erbrachte daraufhin vorübergehende Leistungen, welche sie mit Verfügung vom 17. Juni 2022 per 30. Juni 2022 einstellte.