3.2. 3.2.1. Zur Frage der Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin im hier relevanten Zeitraum ist den Akten im Wesentlichen Folgendes zu entnehmen: Am 14. April 2021 hielt Dr. med. C._____ in der Krankengeschichte der Beschwerdeführerin fest, deren Ehegatte habe bei einer persönlichen Vorsprache um rückdatierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen "für 11 Monate" gebeten, was sie "natürlich […] abgelehnt" habe (VB M30).