Nach weiteren medizinischen Abklärungen schloss sie den Fall bezüglich des Unfalls vom 27. September 2022 gestützt auf eine Beurteilung ihrer beratenden Ärztin Dr. med. B._____, Fachärztin für Neurologie, mit Verfügungen vom 7. September 2023 ab und stellte ihre Leistungen mangels natürlicher Kausalität des Unfalls für die noch geklagten Beschwerden per 30. November 2022 ein. Mit einer weiteren Verfügung vom 8. September 2023 schloss sie den Fall bezüglich des Unfalls vom 7. Januar 2020 ebenfalls gestützt auf eine Beurteilung ihrer beratenden Ärztin Dr. med. B._____ ab und stellte ihre Leistungen mangels natürlicher Kausalität des Unfalls für die noch geklagten Beschwerden per 30. Novem-