ziehbar. Seit dem Bericht des Gastroenterologen Dr. med. F._____ vom 25. Oktober 2022 sei von einer vollen Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit auszugehen (VB 50 S. 2 ff.). 3. 3.1. Hinsichtlich des Beweiswertes eines Arztberichtes ist entscheidend, ob dieser für die streitigen Belange umfassend ist, auf allseitigen Untersuchungen beruht, auch die geklagten Beschwerden berücksichtigt, in Kenntnis der Vorakten (Anamnese) abgegeben worden ist, in der Beurteilung der medizinischen Zusammenhänge und in der Beurteilung der medizinischen -4-