Dem Verlaufskonsilium bei Dr. med. D._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin sowie für Physikalische Medizin und Rehabilitation, vom 25. November 2021 im Auftrag der Krankentaggeldversicherung sei zu entnehmen, dass aufgrund der anhaltenden Aktivität des Morbus Crohn im Gegensatz zur früheren Beurteilung die Arbeitsfähigkeit im angestammten Beruf (als Chauffeur) nicht mehr gegeben sei. Eine angepasste Tätigkeit dürfte nach Besserung der aktuellen Symptomatik durch die geplante Therapieintensivierung aber wohl bald wieder gegeben sein. Günstig seien Arbeitsplätze mit der Möglichkeit, nahegelegene Toiletten bei Bedarf zu benützen.