2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 7. Februar 2025 wurde das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seinem unentgeltlichen Vertreter Thomas Biedermann, Rechtsanwalt, Langenthal, ernannt. -3- 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 26. Februar 2025 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt, worauf diese am 18. März 2025 verzichtete. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Strittig und zu prüfen ist der Rentenanspruch des Beschwerdeführers.