3. Eventualiter ist ein Gerichtsgutachten anzuordnen. 4. Subeventualiter ist der Invaliditätsgrad des Beschwerdeführers auf mindestens 40% anzusetzen. 5. Dem Beschwerdeführer ist für das Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege, unter Beiordnung des unterzeichnenden Anwaltes, zu erteilen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -". 2.2. Mit Vernehmlassung vom 3. Oktober 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.