"1. Die Verfügung der SVA Aargau, IV-Stelle, vom 28. August 2024 ist aufzuheben. 2. Die Akten sind an die SVA Aargau, IV-Stelle, mit der Aufforderung zurückzuweisen, eine polydisziplinäre medizinische Begutachtung, allenfalls eine monodisziplinäre Begutachtung aus dem gastroenterologischen Fachgebiet betreffend den Gesundheitszustand des Beschwerdeführers, und daraus ableitend bezüglich seiner Arbeits- und Leistungsfähigkeit anzuordnen. 3. Eventualiter ist ein Gerichtsgutachten anzuordnen.