Die Beschwerdegegnerin tätigte Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, holte die Akten der Krankentaggeldversicherung (B._____ AG) ein und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 28. August 2024 für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Januar 2023 eine ganze Rente zu und verneinte einen darüberhinausgehenden Rentenanspruch. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 28. August 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 20. September 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: