obere Extremität, Gerüstarbeiten, repetitive Drehbewegungen mit dem linken Unterarm und dem linken Handgelenk oder Arbeiten unter schlechten Wetterverhältnissen wie Kälte und Nässe beinhalten (VB 126 S. 5). Quantitativ ist der Beschwerdeführer in seiner Leistungsfähigkeit in angepasster Tätigkeit jedoch nicht eingeschränkt (vgl. E. 3.1. hiervor).