Nach erfolgreicher Ausbildung zum Kaufmann EFZ (BB 4) ist das Invalideneinkommen gestützt auf den Tabellenlohn der LSE 2022, Tabelle T17, Ziff. 4 "Bürokräfte und verwandte Berufe", für bis und mit 29-Jährige festzusetzen, da sich der LSE-Tabelle TA1 keine Position entnehmen lässt, welche primär Bürotätigkeiten umfasst und die Tabelle T17 damit eine genauere Festsetzung des Invalideneinkommens erlaubt (vgl. statt vieler: BGE 148 V 174 E. 6.2 S. 181 f.; Urteil des Bundesgerichts 8C_272/2024 vom 4. März 2025 E. 5).