Mit Mitteilung vom 16. März 2020 erteilte die IV-Stelle dem Beschwerdeführer Kostengutsprache für eine erstmalige berufliche Eingliederung vom 10. Februar 2020 bis am 31. Juli 2023 zum Kaufmann EFZ (VB 117). Nachdem der Beschwerdeführer im Rahmen der Umschulung vom 28. Juni 2021 bis am 28. Februar 2022 ein Praktikum beim Gesundheitszentrum C._____ (VB 136) absolviert hatte, schloss er die Ausbildung zum Kaufmann EFZ -7-