tung über eine deutliche Beschwerdezunahme (VAS 10/10) und stark witterungsabhängige Beschwerden geklagt. Zudem berichtete der Beschwerdeführer bereits damals über eine tägliche Schmerzmitteleinnahme (Dafalgan zwei bis drei Mal pro Tag, Tramal zwei morgens und abends, Brufen bei Bedarf ca. fünf Mal pro Woche; VB 126 S. 3). Ausweislich der Beschwerdeangaben des Beschwerdeführers anlässlich des Telefonats vom 21. August 2023 (VB 145) und der Besprechung vom 7. März 2024 (VB 175 S. 1) ist damit ebenfalls nicht von einer unfallversicherungsrechtlich relevanten Verschlechterung auszugehen.