In der Folge traf sie berufliche und medizinische Abklärungen, in deren Rahmen sie den Beschwerdeführer unter anderem kreisärztlich untersuchen liess. Mit Mitteilung vom 13. Juli 2020 schloss die Beschwerdegegnerin den Fall ab, stellte die Heilkostenleistungen ein und gewährte dem Beschwerdeführer entgegenkommenderweise die Übernahme der Taggeldleistungen über den Fallabschluss hinaus bis zum Beginn der Auszahlung der IV-Taggelder ab voraussichtlich September 2021.