Darin hielt Dr. med. C._____ zusammengefasst fest, weder weitere Physiotherapiebehandlungen noch orthopädische Schuheinlagen seien weiterhin wegen der Unfallfolgen medizinisch indiziert. Fünf Jahre nach Versorgung mit Sprunggelenksprothese werde bei einem guten, regelrechten Verlauf normalerweise keine Physiotherapie mehr benötigt und die Beschwerdeführerin sollte in der Lage sein, selbstständig Dehnungs- und Kräftigungsübungen durchzuführen (VB 173 S. 1; 186 S. 1; 194; 213 S. 6 f.). Der -4-