2. 2.1. In ihrem Einspracheentscheid vom 29. August 2024 (VB 215) stellte sich die Beschwerdegegnerin auf den Standpunkt, dass weitere Physiotherapiebehandlungen und allfällige orthopädische Schuhversorgungen nicht mehr unfallbedingt medizinisch indiziert seien, weshalb sie keine weiteren diesbezüglichen Versicherungsleistungen mehr erbringe. Sie stützte sich dafür in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf die Aktenbeurteilungen ihres Versicherungsmediziners Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 27. Oktober (VB 173) und 7. Dezember 2023 (VB 186) sowie vom 27. Februar (VB 194) und 14. August 2024 (VB 213).