Mit Verfügung vom 8. März 2024 stellte die Beschwerdegegnerin fest, dass weitere Physiotherapiebehandlungen und allfällige orthopädische Schuhversorgungen nicht mehr unfallbedingt medizinisch indiziert seien, weshalb sie ab dem 3. November 2023 keine weiteren diesbezüglichen Versicherungsleistungen mehr erbringe. Die dagegen erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin nach Einholung einer weiteren versicherungsmedizinischen Beurteilung mit Einspracheentscheid vom 29. August 2024 ab.