1.2. Für den am 14. März 2018 gemeldeten Rückfall vom 21. November 2017 wurden wiederum Versicherungsleistungen ausgerichtet. Nach erfolgter Operation (Metallentfernung, Implantation OSG-Prothese am 11. September 2018) und anschliessender Heilungsphase wurde der Fall am 29. Januar 2019 formlos abgeschlossen. Mit Verfügung vom 2. Dezember 2019 wurde der Beschwerdeführerin eine Integritätsentschädigung bei einer Integritätseinbusse von 15 % zugesprochen. Die dagegen erhobene Einsprache wurde mit Einspracheentscheid vom 15. Mai 2020 abgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2020.305 vom 12. Oktober 2020 ab. In der Folge sprach die Be-