Mit rechtskräftigem Einspracheentscheid vom 31. Oktober 2019 stellte die Beschwerdegegnerin die Versicherungsleistungen mangels Kausalzusammenhangs zwischen dem Unfall vom 2. November 2018 und den noch geklagten Beschwerden per 31. Mai 2019 ein (VB 123). Im Rahmen des Revisionsverfahrens liegt nun insbesondere mit der nach der am 24. Januar 2024 durchgeführten Arthroskopie des rechten Handgelenks (VB 174) von Dr. med. B._____ am 13. März 2024 verfassten Bericht eine fachärztliche Einschätzung vor, wonach ein Abriss des TFCC "(UT: 11/2018)" mit anschliessend konsekutiver Instabilität des distalen Radioulnargelenks zu bestätigen sei (vgl. E. 4.2.9. hiervor).