5.2. Der Beschwerdeführer bringt demgegenüber im Wesentlichen vor, seit der Arthroskopie vom 24. Januar 2024 sei erstellt, dass die seit dem Unfall vom 2. November 2018 bestehenden Beschwerden am rechten Handgelenk unfallbedingt seien, da er dabei einen traumatischen Abriss des tiefen Blattes des TFCC mit konsekutiver Instabilität des DRUG erlitten habe (vgl. Beschwerde S. 3, 10, 18). Die Einschätzung von Dr. med. B._____ enthalte keine Ermessenszüge, sondern einen klaren, unfallbedingten Befund (vgl. Beschwerde S. 19). Damit sei ein Revisionsgrund gegeben (vgl. Beschwerde S. 18).