4.2.10. In seiner Aktenbeurteilung vom 14. August 2024 führte Dr. med. univ. D._____ aus, an der Beurteilung vom 7. September 2023, dass sich in der gesamten Dokumentation kein Hinweis auf eine überwiegend wahrscheinlich unfallkausale Läsion finde, sei unverändert festzuhalten. Die von Dr. med. B._____ nach wie vor gestellte Verdachtsdiagnose einer stattgehabten distalen Radiusfraktur und eines Abrisses des tiefen Blatts des TFCC mit Subluxation des DRUG am Handgelenk rechts sei durch mehrere MRI und nunmehr auch durch die CT-Untersuchung (VB 177) widerlegt und entbehre einer nachvollziehbaren Grundlage. Hinsichtlich der Operation sei festzuhalten,