Die von Dr. med. B._____ behauptete Ulna plus-Variante von zwei Bildmillimetern und die von ihr daraus gezogene Schlussfolgerung, dass sich der Beschwerdeführer beim Unfall im Jahr 2018 eine distale Radiusimpressionsfraktur sowie einen Abriss des tiefen Blattes des TFCC rechts zugezogen habe, entbehre jeder medizinischen Grundlage (VB 160 S. 2). Für die Schmerzauslösung werde ein Ereignis vom 2. November 2018 vom Beschwerdeführer angegeben. An diesem Tag sei eine native Röntgendokumentation erfolgt ohne jeden Hinweis auf eine Fraktur des distalen Radius. Zudem sei am 13. Dezember 2018, also fünf Wochen nach dem Ereignis, ein Arthro-MRI des rechten Handgelenks durchgeführt worden.