des Kantonsspitals C._____ vom 20. März 2023 (VB 139) dränge sich keine andere Einschätzung hinsichtlich der Unfallkausalität der geklagten Beschwerden auf. Anlässlich des geltend gemachten Ereignisses sei es zu keinen unfallkausalen strukturellen Läsionen gekommen, insbesondere nicht zu einer Läsion des TFCC. Die seit 2018 durchgeführten Abklärungen würden jedoch im Verlauf die Ursache der Beschwerden zeigen, nämlich eine vorbestehende Extensor carpi ulnaris subsheath-Läsion rechts als Ursache der rezidivierenden Beschwerdesymptomatik. Die von Dr. med.