4.2.6. In seiner im Auftrag der Beschwerdegegnerin erfolgten konsiliarischen Beurteilung des MRT vom 11. Februar 2020 und desjenigen vom 30. März 2022 führte Dr. med. I._____, Facharzt für Radiologie, am 21. August 2023 aus, insgesamt müsse hier doch eine Läsion des Aufhängeapparates des Extensor carpi ulnaris (Subsheath Injury) diskutiert werden, wahrscheinlich im Rahmen einer Verletzung des distalen radioulnaren Ligamentes, wobei sich die Frage eines erneuten Traumas stelle (VB 151 S. 2). Zum Bericht des Kantonsspitals C._____ vom 8. Juni 2021 zur Beurteilung der bis dahin durchgeführten Röntgenabklärungen (vgl. Art.