Ob die Rissbildung im LT-Band auf das Ereignis zurückzuführen sei, lasse sich anhand der vorliegenden Dokumentation nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bejahen, da sich im vorliegenden MRI 40 Tage nach dem Ereignis keine Hinweise für ein durchgemachtes Trauma mehr fänden. Aufgrund der objektivierbaren Befunde sei eine weitere Arbeitsunfähigkeit auch in bisheriger Tätigkeit sechs Monate nach dem Ereignis nicht mehr nachvollziehbar ausgewiesen, da bereits im MRI vom Dezember 2018 objektivierbare Unfallfolgen, welche eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit begründet hätten, gefehlt hätten (VB 67 S. 2). -6-