Zudem reichte der Beschwerdeführer nebst weiteren Dokumenten einen Bericht seiner behandelnden Ärztin Dr. med. B._____, Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Kantonsspital C._____, vom 11. September 2024 ein. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 18. Oktober 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: