1.2. Mit Eingabe vom 12. April 2023 stellte der Beschwerdeführer gestützt auf zwischenzeitlich ergangene medizinische Berichte ein Gesuch um prozessuale Revision des Einspracheentscheides vom 31. Oktober 2019 und um Zusprache der gesetzlichen Leistungen. Nach der Aktualisierung der medizinischen Akten und dem Einholen einer versicherungsmedizinischen Stellungnahme trat die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 18. September 2023 auf das Revisionsgesuch nicht ein bzw. lehnte es ab. Die dagegen erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin nach erneuter Rücksprache mit ihrem versicherungsmedizinischen Dienst mit Einspracheentscheid vom 20. August 2024 ab, soweit sie darauf eintrat.