Gemäss Suva-Ta- belle 1.2 würde dem Beschwerdeführer bei radiocarpaler Arthrodese eine Integritätsentschädigung von 15 % zustehen. Aktuell erreiche der Integritätsschaden 10 %, wobei dieser zunehmen werde und mittel- bis längerfristig eine Handgelenksarthrodese notwendig werden werde. Der Integritätsschaden werde daher entsprechend einer schweren Arthrose mit Notwendigkeit zur Arthrodese mit 15 % festgelegt (VB 146 S. 1).