4.3.3. Gestützt auf die LSE 2022, Total, Männer, Kompetenzniveau 1, unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung bis 2023 (vgl. BfS, T1.1.10, Nominallohnindex Männer 2011-2023, Total, 2022 = 107.1, 2023 = 108.9), der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit für das Jahr 2023 (vgl. BfS, Betriebsübliche Arbeitszeit nach Wirtschaftsabteilungen, in Stunden pro Woche, 1990-2023, Total, 2023 = 41.7), der dem Beschwerdeführer zumutbaren Arbeitsfähigkeit von 100 % (vgl. E. 3.3. hiervor) und eines Abzugs vom Tabellenlohn von 10 % (vgl. E. 4.3.2. hiervor) ergibt sich ein Invalideneinkommen von Fr. 60'732.85 (Fr. 5'305.00 x 41.7/40 x 108.9/107.1 x 12 x 0.90).