4.2.2. Auf der Schadenmeldung vom 23. Juli 2021 wurde zwar angegeben, dass der Beschwerdeführer seit dem 12. Juli 2021 bei der C._____ AG angestellt sei und ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliege (VB 1). Aus dem Einsatzvertrag vom 9. Juli 2021 zwischen der C._____ AG und dem Beschwerdeführer ist jedoch ersichtlich, dass der vom Beschwerdeführer ab dem 12. Juli 2021 als Reinigungsmitarbeiter geleistete Einsatz auf maximal drei Monate befristet war (VB 2 S. 4). Gemäss dem Lebenslauf des Beschwerdeführers war dieser bereits seit November 2020 als Angestellter der C._____ AG in Temporäreinsätzen tätig (VB 87 S. 1).