Diese Beurteilung von Dr. med. univ. B._____ beruht auf Bildgebungen sowie verschiedenen persönlichen Untersuchungen, unter anderem seiner kreisärztlichen Untersuchung, und wurde unter Berücksichtigung der Vorakten sowie der vom Beschwerdeführer geltend gemachten Beschwerden abgegeben. Eine der Beurteilung von Dr. med. univ. B._____ widersprechende, (fach-)ärztliche Einschätzung findet sich nicht in den Akten. Im Bericht der Universitätsklinik H._____ vom 6. Oktober 2023 wurde lediglich festgehalten, sechs Monate nach der Osteosynthese-Materialentfernung fänden sich Zeichen für eine Radiocarpalarthrose.