3. 3.1. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, die Zunahme der Arthrose erfolge bei ihm offensichtlich beschleunigt. Die Beschwerdegegnerin wäre daher verpflichtet gewesen, die im Sprechstundenbericht vom 6. Oktober 2023 zur Quantifizierung der Arthrose empfohlene CT-Untersu- chung zu veranlassen. Der aktuelle Stand der schnell fortschreitenden Arthrose sei nämlich rechtserheblich im Hinblick auf die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers (vgl. Beschwerde S. 5).