Dr. med. univ. B._____ führte zudem aus, aktuell bestehe beim Beschwerdeführer bereits eine schwerwiegende Arthrose der dominanten rechten Hand radiocarpal. Die bisher ausgeübten Tätigkeiten und auch mittelschwere Tätigkeiten könnten auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden. Eine berufliche Umorientierung sei zwingend notwendig.