1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin den Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Invalidenrente mit Einspracheentscheid vom 8. August 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 189) zu Recht verneint hat. In einem weiteren Schritt wird die Rechtmässigkeit der Höhe der dem Beschwerdeführer zugesprochenen Integritätsentschädigung zu prüfen sein. -3-