_ vom 19. Juli 2023 und Prof. Dr. med. E._____ vom 19. Februar 2024 ist demnach in der angestammten Tätigkeit von einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit, in angepasster Tätigkeit jedoch medizinisch-theoretisch von einer 80%igen Arbeitsfähigkeit bei ganztägiger Präsenz auszugehen (vgl. E. 2.1.1. und 3.2. hiervor).