Zu dem im Beschwerdeverfahren eingereichten Bericht zum MRI der Lendenwirbelsäule vom 10. Oktober 2023 (Beschwerdebeilage [BB] 3; vgl. Beschwerde S. 5) nahm der RAD-Arzt Prof. Dr. med. E._____ am 19. Februar 2024 Stellung und führte aus, der radiologische Befundbericht vom 10. Oktober 2023 bringe keine neuen Erkenntnisse. Radiologisch habe sich die Situation im Vergleich zum Vorbefund von November 2022 nicht verändert. Der Nachweis von Stenosen im Bereich der Lendenwirbelsäule habe für sich genommen keine eigenständige Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers, zumal die relevanten nervalen -8-